Deutsches und Europäisches Lieferkettengesetz
Seit Januar 2024 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1000 Mitarbeitenden, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen in ihren eigenen Betrieben und ihren unmittelbaren Lieferanten zu achten. In diesem Zusammenhang kommen neue, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben auf die Unternehmen zu. Darunter fallen die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, jährliche Risikoanalysen, obligatorische Schulungen der Mitarbeitenden, die Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein umfassendes Beschwerdemanagement, sowie ein aufwendiges Berichtswesen. Diese Sorgfaltspflichten werden mit der europäischen Corporate Social Due Diligence Directive auf die ganze Supply Chain ausgeweitet. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Auflagen und zeigen Wege auf, die Supply Chain Prozesse auf die neuen Anforderungen auszurichten.