Lieferkettengesetz und Corporate Social Responsibility

Deutsches und Europäisches Lieferkettengesetz

Seit Januar 2024 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1000 Mitarbeitenden, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen in ihren eigenen Betrieben und ihren unmittelbaren Lieferanten zu achten. In diesem Zusammenhang kommen neue, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben auf die Unternehmen zu. Darunter fallen die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, jährliche Risikoanalysen, obligatorische Schulungen der Mitarbeitenden, die Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, ein umfassendes Beschwerdemanagement, sowie ein aufwendiges Berichtswesen. Diese Sorgfaltspflichten werden mit der europäischen Corporate Social Due Diligence Directive auf die ganze Supply Chain ausgeweitet. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Auflagen und zeigen Wege auf, die Supply Chain Prozesse auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Das Bild zeigt eine Weltkugel, die von Kinderhänden sanft umschlossen wird. Die Hände symbolisieren Verantwortung und Fürsorge für den Planeten, im Kontext des Lieferkettengesetzes als Hinweis auf die Bedeutung ethischer und nachhaltiger Praktiken in globalen Lieferketten. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, die Rechte von Arbeitern und Umweltschutz in allen Phasen der Produktion und Lieferung zu achten und Verantwortung zu übernehmen.
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Unsere Leistungen

Softwareauswahl für das Lieferkettengesetz

Das richtige Werkzeug zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes besteht ein schwer zu übersehender Markt von Softwarelösungen bezüglich Risikomanagement, Management von Abhilfemaßnahmen, Beschwerdemanagement sowie Dokumentation und Berichtserstellung. Wir unterstützen Unternehmen bei der Anforderungsdefinition und Anbieterauswahl für Software für das Lieferkettengesetz.

Das Bild zeigt ein modernes Lager mit fortschrittlicher Technologie und automatisierten Systemen. Es symbolisiert die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, das auf Transparenz und Verantwortung in der Logistik und den globalen Lieferketten setzt.
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Risikomanagement für das Lieferkettengesetz

Das Bild zeigt Risikomanagement in einer visualisierten Darstellung, die verschiedene Risikofaktoren und deren Bewertungen zeigt. Diese Darstellung dient der Einschätzung und Priorisierung von Risiken, insbesondere im Kontext von Lieferketten und globalen Geschäftsprozessen.
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Entwicklung von maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Supply Chain

Das Lieferkettengesetz verlangt eine umfassende Risikobewertung der unmittelbaren Lieferanten bezüglich der Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen. Unternehmen müssen die für sie relevanten Risiken identifizieren und hinsichtlich der Entwicklung von Abhilfemaßnahmen für die Risikovermeidung bzw. -begrenzung priorisieren. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines LkSG-konformen Risikomanagements, welches auf die Belange ihrer Branchen und ihrer Supply Chain maßgeschneidert ist 

Publikationen im Bereich Lieferkettengesetz und Corporate Social Responsibility

 

Das Lieferkettengesetz

Neue Technologien für mehr Transparenz

  • Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – oft als Lieferkettengesetz bezeichnet – verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, innerhalb ihrer globalen Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards zu achten. Um eine transparente Lieferkette zu gewährleisten, müssen Unternehmen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, ihre Lieferanten im Hinblick auf Sorgfaltspflichten bewerten und ein Beschwerde- sowie Maßnahmenmanagement etablieren. Zudem sind sie verpflichtet, jährlich Berichte über die Lieferketten-Nachhaltigkeit zu veröffentlichen. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt dazu bei, nachhaltige Lieferketten zu fördern und die Resilienz der Lieferketten langfristig zu stärken.

  • Seit Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Dies betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wenn sie Teil einer globalen Lieferkette sind und von Geschäftspartnern Transparenz in der Lieferkette oder Nachweise zur Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Gesundheitsstandards verlangen. Die Anforderungen fördern nachhaltige Lieferketten und die Optimierung der Lieferkette durch ein besseres Lieferketten-Management.

  • Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes sowie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Zudem können Reputationsschäden entstehen, insbesondere wenn mangelnde Transparenz in der Lieferkette oder Verstöße gegen Umwelt- und Sozialstandards aufgedeckt werden. Die Einhaltung der Vorschriften stärkt nachhaltige und resiliente Lieferketten.

  • Das EU-Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wurde Mitte 2024 vom EU-Parlament verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 25. Juli 2026 in nationales Recht überführen. Es verschärft die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes, indem es eine umfassendere Transparenz in der Lieferkette fordert und auch Lieferanten der Lieferanten einbezieht. Dies soll nachhaltige und resiliente Lieferketten stärken.

  • Um das Lieferkettengesetz einzuhalten, müssen Unternehmen eine Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken abgeben. Diese enthält Erwartungen an Beschäftigte und Lieferanten sowie Angaben zum Beschwerdemanagement. Anschließend sind neue Prozesse zur Risikoanalyse, Prävention, Abhilfemaßnahmen und Berichterstattung zu etablieren. Eine transparente Lieferkette und ein effizientes Lieferketten-Management tragen zur Optimierung der Lieferkette und zur Einhaltung der Vorschriften bei.